Für ein zeitgemässes Steuerrecht – jetzt!

Bereits vor 40 Jahren hat das Bundesgericht entschieden, dass die steuerliche Diskriminierung von Ehepaaren, die sogenannte «Heiratsstrafe», abgeschafft werden muss. Mit der im Juni 2025 verabschiedeten Individualbesteuerung – einem Kompromiss von Bundesrat und Parlament – gibt es nun endlich eine zeitgemässe Lösung. Alle Personen werden steuerlich gleich behandelt – unabhängig vom Zivilstand. Erwerbsarbeit lohnt sich für alle. Ein längst überfälliger Schritt für die Gleichstellung!

Heute zahlen Ehepaare, bei denen beide berufstätig sind, oft mehr Steuern als Konkubinatspaare, weil ihre Einkommen zusammengerechnet werden (höhere Progression). Deshalb verzichtet die zweitverdienende Person (häufig Frauen) oft auf ein höheres Arbeitspensum.

Mit der Individualbesteuerung erkennt das Steuerrecht alle als eigenständige Individuen an: Jede Person füllt eine Steuererklärung aus und zahlt auf ihr Einkommen und ihr Vermögen Steuern – unabhängig vom Zivilstand.

50 Prozent der Steuerpflichtigen werden dadurch weniger Steuern bezahlen, für 36 Prozent ändert sich nichts. 14 Prozent werden geringfügig mehr belastet; es sind Personen mit sehr hohem Einkommen, die heute einen Steuervorteil aufgrund des Zivilstands haben.

Was ändert sich für Sie konkret?

Wie verändert sich Ihre Steuer mit der Individualbesteuerung? Finden Sie es mit dem Steuerrechner heraus!

Die Individualbesteuerung wird unterstützt von FDP, SP, GLP, Grünen sowie Vertreterinnen und Vertretern von Mitte und SVP. Das überparteiliche Komitee präsidieren gemeinsam Mitglieder der zuständigen Wirtschaftskommissionen von National- und Ständerat, die sich seit vielen Jahren mit Steuerfragen befassen.

Susanne Vincenz-Stauffacher,
Nationalrätin FDP SG
Eva Herzog, Ständerätin SP BS
Kathrin Bertschy, Nationalrätin glp BE
Franziska Ryser, Nationalrätin Grüne SG
Andri Silberschmidt, Nationalrat FDP ZH